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Berichte aus dem Kultur-, Rechts- und Wirtschaftsleben

15.06.2009 Elternbildungsgutschein

… so heißt das neue und aktuelle Programm des Landes Baden-Württemberg für Eltern. Was steckt dahinter?

Seit dem 1. September 2008 erhalten alle Eltern von Neugeborenen in Baden- Württemberg einen Elternbildungsgutschein im Wert von 40 €. Damit soll die Elternkompetenz gestärkt und den Eltern eine Teilnahme an Kursen zur Elternbildung ermöglicht werden. Der Gutschein wird Ihnen 2 – 4 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes von den Bürgerdiensten der Stadt Mannheim direkt zugesandt. Er kann im Laufe des ersten Lebensjahres des Kindes bei der Freizeitschule eingelöst werden.

Die Freizeitschule hat hierzu ein vielfältiges Kursangebot entwickelt, welches inhaltlich auf die Zielsetzungen des Programms STÄRKE abgestimmt und durch das Jugendamt zertifiziert ist. Um der besonderen Situation junger Eltern entgegenzukommen und damit der Besuch eines Elternbildungskurses nicht zur Belastung wird, werden zahlreiche Varianten und Kombinationsmöglichkeiten angeboten:

Es gibt einen vollständigen Grundkurs zur Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahr, der vier Termine am Vormittag zu je 1,5 Stunden umfasst. Dieser Kurs wird fortlaufend wiederholt, und es kann zwischen je 2 Uhrzeiten und Wochentagen gewählt bzw. kombiniert werden. Die Kinder können mitgebracht werden und die Teilnehmerzahl ist dem entsprechend begrenzt.

Für Eltern, die einen Abendtermin ohne Kind vorziehen, wird eine größere Auswahl an Themenabenden angeboten, z.B. „Lasst mich Kind sein, lasst mir Zeit“, „Vom Neugeborenen zum Kleinkind“ oder „Alles ist (in) Bewegung“. Der Bildungsgutschein berechtigt zur kostenfreien Teilnahme an 4 Themenabenden.

Weiterhin kann der Wert des Gutscheines auch bei zahlreichen Kursen aus dem laufenden Elternbildungsprogramm auf die Kursgebühr angerechnet werden. Besonders beliebt ist der Eltern – Kleinkind – Kurs für Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr, der jeden Mittwoch von 11 bis 12 Uhr stattfindet. Auch Abendkurse, wie z.B. „Die Erziehung des Kindes im Alter zwischen 7 und 14 Jahren“, „Vom Kleinkind zum Schulkind“ oder „ErziehungsKunst“ gehören zur STÄRKE – Auswahl. Die Themen sind hier also nicht auf das erste Lebensjahr begrenzt.

Liebe Eltern, die Informationen zu „STÄRKE“ finden Sie auch im Programmheft der Freizeitschule, unter www.freizeitschule.de oder persönlich unter 0621 / 856766.

Irene Roschach

Weitere Informationen unter Ministerium für Arbeit und Soziales: www.sozialministerium-bw.de


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